Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkarten (nachfolgend auch „Tickets“) für die auf den Tickets genannten Veranstaltungen an Ticketerwerber und ihre Rechtsnachfolger (nachfolgend insgesamt: „Ticketerwerber“) sowie für das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber im Hinblick auf diese Veranstaltungen. Diese AGB gelten auch für den zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkarten, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart wurden.

1. Verwender der AGB beim Verkauf von Eintrittskarten

1.1. Eintrittskarten: Verwender dieser AGB beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen in der ISSW 700 ist der jeweilige Veranstalter (nachfolgend auch: „Verwender“). Veranstalter von Heimspielen der 2. DBBL-Mannschaft des USC Heidelberg (nachfolgend auch „BasCats“) ist der USC Heidelberg.

1.2. Einschaltung Dritter: Der Veranstalter kann Dritte beauftragen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen im Namen des Veranstalters zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in dessen Namen zu handeln. Der Vertrag über den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber zustande.

2. Zutrittsberechtigung/Zutrittsverweigerung/Hallenverbot

2.1.  Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets ist der Verwender zur Neuausstellung nicht verpflichtet; der Verwender kann nach seinem pflichtgemäßen Ermessen eine Neuausstellung vornehmen.

2.2. Jeder Ticketerwerber ist verpflichtet, der Polizei, dem Ordnungsdienst oder sonstigen berechtigten Sicherheitskräften sein Ticket auf jederzeit mögliches Verlangen bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes vorzulegen und zur Überprüfung auszuhändigen.

2.3. Mit Beendigung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

2.4. Der Verwender kann Ticketerwerber, die gegen die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes oder gegen diese AGB verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen.

3. Verlegung und Abbruch einer Veranstaltung/Ausfall

3.1. Wird eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Veranstaltungstermin.

3.2. Ein Rückgaberecht für den Fall der Terminverlegung eines Spiels der BasCats besteht nicht zugunsten von Dauerkarteninhabern.

3.3. Bei einem Abbruch eines Spiels der BasCats besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, USC Heidelberg trifft nachweislich ein Verschulden für den Abbruch des Spiels.

3.4. Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Ticketwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

3.5. Sofern ein Spiel bereits begonnen hat und ohne Verschulden des Verwenders nach mehr als einem Drittel der durchschnittlichen Dauer einer Veranstaltung der betreffenden Art abgebrochen wird, erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises.

3.6. Für alle Fälle der Rückerstattung des Ticketpreises gilt, dass diese ausschließlich gegenüber dem Ticketerwerber erfolgt.

4. Bild- und Tonaufnahmen

4.1. Der Ticketerwerber willigt darin ein, dass der Verwender im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen der Zuschauer zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen.

4.2. Die Rechte des Verwenders aus Ziffer 4.1. gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.

5. Umfang der Haftung des Verwenders, Mängelanzeige

5.1. Die Haftung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung des Verwenders für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des Verwenders für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Verwenders ausgeschlossen.

5.2. Soweit die Haftung für Schäden in Ziffer 5.1. begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verwenders.

5.3. Ansprüche des Ticketerwerbers wegen offensichtlicher Mängel der Veranstaltung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen gerechnet ab dem Veranstaltungsende bei dem Verwender oder dem von ihm nach Ziffer 2. eingeschalteten Dritten angezeigt wird; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

6. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

6.1. Dem Ticketerwerber ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können von Ordnern und anderen autorisierten Personen bis zum Verlassen der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.

6.2. Weiterhin ist es dem Ticketerwerber untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

6.3. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 12.1. oder 12.2. verwirkt der Ticketerwerber eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Verwenders bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies weder die Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses zwischen Verwender und rechtmäßigem Ticketerwerber, noch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln.